Im Kern geht es hier um folgende Punkte:
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
Einhaltung nationaler Mindestlöhen, Anerkennung der ILO-Kernarbeitnormen, Sozialverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess - Ausschluss von Diskriminierung
Keine Diskriminierung aufgrund von z.B. Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Kaste, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Orientierung, Krankheiten oder Alter - Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit
Kinder dürfen nur dann im Fairen Handel berschäftigt sein, wenn gleichzeitig die UN-Kinderrechtskonvention nicht verletzt wird, die u.a. das Recht auf Spiel, Bildung, Gesundheit und gewaltfreie Erziehung festlegt. - Ausschluss von Zwangsarbeit
Die Organisationen stellen sicher, dass in ihrer Belegschaft bzw. unter ihren Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern keine Zwangsarbeit geleistet wird. - Recht auf Gewerkschaftsfreiheit
Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und kollektiv zu verhandeln